namronmusicartist
+++Music is Devotion and Obsession+++  
  Home
  Contact-Kontakt
  Topliste
  Forum- Venue
  Discografie
  Guestbook-Gästebuch
  Einflüsse!! Influences
  Umfragen-Questions
  Links & Downloads
  NMA News
  Pics & Videos
  Booking-Buchung
  IMPRESSUM
  Copyright-Rechtlicher Hinweis
  Counter
Namron_Music-Artist ( C ) 2011 TM
Copyright-Rechtlicher Hinweis
Juridical tip

All contents presented on this website are protected by copyright!!
All contents shown here are according to the federal guarantee, therefore by the private UrhG (German Law); so to the right on full gewalt about spiritual property and for the purposes of the Persönlichkeirsrecht anchored in the basic law protected!! All already mentioned contents, by an enlarged product and brand right securely are further!!!

Here the power of control and the regulation right about all contents lies only with NMA Records, Norman Post, Namron_Music artiste and their partners!!! Whether, on this occasion, the power of control and regulation power becomes by a natural or legal entity verteten, a role plays in no manner!! Every offence of the laws to schutz of the spiritual property `see, and or against the Persönlickeitsrecht of the originator, becomes ascertained and are pursued!!!

NMA Records in 2011 (C)


The copyright in Germany is the part of the legal system of the Federal Republic of Germany which protects the right of the originator in his works. As an objective right it encloses the sum of the legal rules of the Federal Republic of Germany which regulate the relation of the originator and his legal successors to his work; it determines contents, extent, transferability and results of the injury of the subjective right. [
Contents of the copyright

The German copyright serves the protection of works of the literature, science and art, as well as from spiritual or artistic achievements and investments in the cultural economy (see below) by the copyright law the originator receives as an entitled person the right to dispose of the rights of use his work freely and exclusively. Moreover protects §11 UrhG the originator in his spiritual and personal relations with the work. To take into account this legal position, are conceded to the originator an originator's personality right and utilisation rights.
Originator's personality right

The originator's personality right is regulated particularly in §§12 to 14 UrhG, nevertheless, shines, in addition, also on other norms of the copyright (thus, e.g., on the compensation claims §§97 following) from. From the publication right §11 UrhG arises that the sole regulation is incumbent upon the originator, whether, when and how his work is published. This encloses only the first-time publication of which can be spoken when the work of the general public of the appealed and interested circles has been made accessible, §6 paragraph 1 UrhG. By the right on recognition of the authorship (§13 UrhG) arises that the originator can determine like, when and whether his work should be provided with an originator's name (cf. copyright anonymity, also pseudonyme authorship). The regulation is complemented by §107 UrhG after which false attaching of an originator's name is punished by a third (with fine or to 3-year-old term imprisonment).



NMA Records ( C ) 2011



Rechtlicher Hinweis


Alle auf dieser Website präsentierten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt!!

Alle hier gezeigten Inhalte sind nach Bundesgarantie, somit also durch das private UrhG ; also dem Recht auf volle gewalt über geistiges Eigentum und im Sinne des im Grundgesetz verankerten Persönlichkeirsrecht geschützt!! Weiter sind alle schon erwähnten Inhalte, durch ein erweitertes Produkt und Markenrecht gesichert!!!

Die Verfügungsgewalt und das Bestimmungsrecht über alle Inhalte hier liegt einzig bei NMA Records, Norman  Post, Namron_Music-Artist und deren Partnern!!! Ob hierbei die Verfügungs- und Bestimmungsgewalt durch eine natürliche oder juristische Person verteten  wird,  spielt in keiner Weise eine Rolle!! Jede Zuwiderhandlung  der Gesetze zum schutz  des geistigen Eigentum`s , und oder gegen das Persönlickeitsrecht des Urhebers, wird ermittelt und verfolgt werden!!!

NMA Records 2011 ( C )


Das Urheberrecht in Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechts.[

Inhalt des Urheberrechts 

Das deutsche Urheberrecht dient dem Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sowie von geistigen oder künstlerischen Leistungen und Investitionen in die Kulturwirtschaft (s.u.). Durch das Urheberrechtsgesetz erhält der Urheber als Rechtsinhaber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk frei und ausschließlich zu disponieren. Hierzu schützt § 11 UrhG den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Um dieser Rechtsposition Rechnung zu tragen, werden dem Urheber ein Urheberpersönlichkeitsrecht und Verwertungsrechte zugestanden.

Urheberpersönlichkeitsrecht 

Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist besonders in den §§ 12 bis 14 UrhG geregelt, strahlt jedoch darüber hinaus auch auf weitere Normen des Urheberrechts (so z. B. auf die Schadensersatzansprüche der §§ 97 ff.) aus. Aus dem Veröffentlichungsrecht des § 11 UrhG ergibt sich, dass dem Urheber die alleinige Bestimmung obliegt, ob, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird. Dies umfasst nur die erstmalige Veröffentlichung, von der dann gesprochen werden kann, wenn das Werk der Allgemeinheit der angesprochenen und interessierten Kreise zugänglich gemacht worden ist, § 6 Abs. 1 UrhG. Durch das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) ergibt sich, dass der Urheber bestimmen kann wie, wann und ob sein Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden soll (vgl. urheberrechtliche Anonymität, auch pseudonyme Urheberschaft). Die Vorschrift wird ergänzt durch § 107 UrhG, wonach ein fälschliches Anbringen einer Urheberbezeichnung durch einen Dritten bestraft wird (mit Geldstrafe oder bis 3-jähriger Freiheitsstrafe). Schließlich versetzt § 14 UrhG den Urheber in die Lage, jede Entstellung oder sonstige Beeinträchtigung seines Werkes unterbinden zu lassen (s. auch Hinweis unter Rechtsprechungsliteratur).

Nach § 39 Änderungen des Werkes, ist es untersagt, Veränderungen am Werk oder Titel vorzunehmen. Zitat: Abs. (1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist. Abs. (2) Änderungen des Werkes und seines Titels, zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, sind zulässig.

Nach § 25 UrhG kann der Urheber vom Besitzer fordern, dass er ihm Zugang zum Werk (oder dem Vervielfältigungsstück) gewährt, sofern dies zur Herstellung weiterer Vervielfältigungsstücke oder Bearbeitungen des Werks erforderlich ist und diesem Interesse seinerseits keine berechtigten Interessen des Besitzers entgegenstehen. Hieraus kann der Urheber allerdings keine Verpflichtung für den Besitzer konstruieren, dass dieser mit dem Werk sorgfältig oder in sonstiger Weise verfahren muss. Wie mit dem Werk letztlich umgegangen wird, bestimmt allein der Besitzer.

Verwertungsrechte 

Dem Urheber des Werkes steht das ausschließlicheRecht der Verwertung zu. Für die ihm hierzu zur Verfügung stehenden Instrumentarien enthält § 15 UrhG eine nicht abschließende Aufzählung. Aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht ergibt sich, dass der Urheber an jeder (erneuten) Verwertung teilhaben soll, so dass auch eine modifizierte Inverkehrbringung einen Vergütungsanspruch für den Urheber begründen kann. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob der Schutzbereich des Werks tangiert wird, was im Einzelfall entschieden werden muss.

Gesetzliche Vergütungsansprüche 

Gem. § 26 UrhG (sog. Folgerecht) steht dem Urheber eines Werkes der bildenden Künste bei dessen Veräußerung (Verkauf) eine Vergütung in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des erzielten Verkaufswertes zu (bis zu einem Höchstbetrag von 12.500 €), wenn der Verkauf durch einen Kunsthändler oder Kunstauktionator im Inland erfolgt. Außerdem normiert die Vorschrift gewisse Auskunftsrechte über den Veräußerer. Die Ansprüche können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

 
Electronica / Experimental / Progressive / Remixes  
 
 
The best of NMA Records and Namron Music-Artist  
 
 
Join Namron`s officiall Fanshop!!!!  
 

Mein Shop
 
Who Namron_MA is playing next???  
 
 
17145902-23984842  
  17146062-23984973  
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden